Mit allen Rechten und Pflichten. Der Mitgliedsbeitrag beträgt 100,- € pro Geschäftsjahr. Die Aufnahmegebühr beträgt einmalig 100,- €. Wechselt ein aktives Vereinsmitglied in die passive Mitgliedschaft (Gruppe B), so kann es zu jeder Zeit ohne nochmalige Zahlung der Aufnahmegebühr in diese Mitgliedsart zurückkehren.
Grundsätzlich mit allen Rechten und Pflichten. Jedoch ist das Ableisten von Arbeitsstunden nicht erforderlich. Für die Ausübung der Fischerei an unseren Vereinsgewässern ist der Erwerb eines Tagesangelerlaubnisscheines (6,- € pro Tag) erforderlich. Der Mitgliedsbeitrag beträgt 45,- € pro Geschäftsjahr. Aufnahmegebühr wird nicht erhoben. Will ein passives Vereinsmitglied der Gruppe A in die aktive Vereinsmitgliedschaft wechseln, muss dieses die Aufnahmegebühr nachzahlen.
Für Personen zwischen 0-18 Jahren. Grundsätzlich ist die jugendliche Vereinsmitgliedschaft mit der aktiven Vereinsmitgliedschaft vergleichbar. Allerdings muss das jugendliche Mitglied keine Arbeitsstunden ableisten. Der Mitgliedsbeitrag beträgt für Kinder und Jugendliche zwischen 0-13 Lebensjahren 40,- € und zwischen dem 14-18 Lebensjahr 50,- € pro Geschäftsjahr. Aufnahmegebühr wird nicht erhoben, auch nicht beim späteren Wechsel zur aktiven Vereinsmitgliedschaft.
Unser Angebot der Mitgliedschaft ist äußerst vielseitig und umfangreich. Es ist schwer, alle Formen und Unterschiede hier vorzustellen. Wir bitten Sie, schreiben Sie uns hier eine eMail, gerne beraten wir Sie kostenlos und völlig unverbindlich über den Verein.
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