Gastangler
Überblick

Fangbedingungen der Tagesfischereierlaubnisscheine an der Schwarzbach

Erlaubt ist eine Handangel (Angelrute) mit einem Haken. Es dürfen alle zulässigen Köder verwendet werden.

Alle Fischarten haben das gesetzliche Mindestmaß und die gesetzliche Schonzeit. Untermaßige Fische müssen schonend zurückgesetzt werden. Ein zu tief sitzender Haken ist abzuschneiden. Ein als Beute vorgesehener Fisch ist waidgerecht zu behandeln. Im übrigen gelten die Bestimmungen des Landesfischereigesetzes.

Für die Gastkarte dürfen 3 Salmoniden gefangen werden. Andere Fischarten sind nicht begrenzt.

Das Fangergebnis ist unmittelbar nach dem Fang auf dem Erlaubnisschein einzutragen und die Fangmeldung der Ausgabestelle oder einem Vereinsmitglied abzugeben. Vereinsmitgliedern ist auf Verlangen das Fangergebnis vorzuzeigen. Salmoniden dürfen nicht gehältert werden. Verstöße gegen diese Bestimmungen haben den unverzüglichen Verweis vom Gewässer zur Folge.

 

Fangbedingungen der Tagesfischereierlaubnisscheine an den Gewässern: Forstweiher, Hollertalweiher und Clauser Loch

Es wird gestattet den Fischfang gemäß den Bestimmungen des Landesfischereigesetzes und den Vereinsbestimmungen auszuüben.

Es darf nur mit einer Handangel, mit einem einfachen Haken gefischt werden. Es sind alle natürlichen Köder erlaubt, keine Blinker und keine Drillinge.

Mit dem Erlaubnisschein dürfen nur 1 Karpfen und 1 Schleie und 5 andere Fische gefangen werden. Die Benutzung von Setzkeschern ist untersagt. 

Das Mindestmaß für Karpfen beträgt 35 cm, für Schleien 25 cm, für Forellen 28 cm, andere Arten haben das gesetzliche Mindestmaß.

Das Fangergebnis ist unmittelbar nach dem Fang auf dem Erlaubnisschein einzutragen und die Fangmeldung der Ausgabestelle oder einem Vereinsmitglied abzugeben. Vereinsmitgliedern ist auf Verlangen das Fangergebnis vorzuzeigen.